Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung eines Gutachtens durch AXXID Kfz-Gutachten, nachfolgend AN (Auftragnehmer) genannt, für den Auftraggeber (nachfolgend AG genannt), erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. 

§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN. Mit Auftragserteilung durch den AG stimmt dieser zu, dass die Ausführung des Dienstleistungsvertrages vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen kann. Im Falle einer vollständigen Vertragserfüllung erlischt das Widerrufsrecht des AG.

§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zu Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. Im Fall einer durch den AG unterschriebenen Abtretungserklärung der Gutachtenkosten erwarten wir den Zahlungseingang von der zuständigen Haftpflichtversicherung innerhalb von maximal 12 Wochen. Nach Ablauf dieser Frist treten wir von der Abtretungserklärung zurück und fordern den AG zur Zahlung des Gutachtens auf. Bei Zahlungsverzug kann nach erfolgloser Mahnung ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe.

AXXID KFZ-GUTACHEN
Stresemannstr. 23
10963 Berlin
gutachten@axxid.de
mobil: +49 176 630 11 731
Debbiche & Debbiche GbR
Inhaber: Mohamed Debbiche, Atef Debbiche
Steuernummer 16/257/00404
Bankverbindung: Solarisbank – IBAN: DE66 1101 0101 5346 7045 86 – BIC: SOBKDEB2XXX

Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten inkl. MwSt. zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs inkl. MwSt. unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme aus. Bei Bewertungen, Beratungen oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit 140,00 € zuzüglich MwSt. berechnet. In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden. Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.
Die gefertigten Fotografien werden mit € 2,00 pro Stück zuzüglich MwSt. berechnet. Liegen dem Gutachten mehrere Fotosätze bei, werden die Folgeabzüge mit € 0,50 zuzüglich MwSt. berechnet.
Bei Gerichtsgutachten wird nach dem JVEG abgerechnet. Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet.

§ 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger – so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen
Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5 dieser AGB.

§ 7. Widerrufsrecht
Der AG kann die Vertragserklärung – bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge – innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Durch die Zustimmung und Versand der Unterlagen des AG ist der Vertrag als geschlossen zu werten. Mit der Übermittlung der Unterlagen durch den AG stimmt dieser ausdrücklich zu, dass der AN die Dienstleistung unverzüglich erbringen
kann.

Der Widerruf ist zu richten an:
AXXID Kfz-Gutachten
Stresemannstr. 23
10963 Berlin
Mail: Gutachten@axxid.de

§ 8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in zweifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und einem Duplikat mit einem
AXXID KFZ-GUTACHEN
Stresemannstr. 23
10963 Berlin
gutachten@axxid.de
mobil: +49 176 630 11 731
Debbiche & Debbiche GbR
Inhaber: Mohamed Debbiche, Atef Debbiche
Steuernummer 16/257/00404
Bankverbindung: Solarisbank – IBAN: DE66 1101 0101 5346 7045 86 – BIC: SOBKDEB2XXX
Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbildnegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN.

§ 9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Verschwiegenheit
Der AN wird über sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag und der Erstellung des Gutachtens bekannt gewordene Tatsachen und Informationen Stillschweigen bewahren und insbesondere das erstellte Gutachten nicht ohne die Genehmigung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf Mitarbeiter des AN und sonstige Dritte, derer sich der AN zur Erfüllung der ihm obliegenden Vertragspflichten bedient. Diese Pflicht zur Verschwiegenheit gilt dann nicht, wenn der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Offenbarung oder Weitergabe der bei der Gutachtenerstellung erlangten Tatsachen und Informationen verpflichtet ist, sowie dann, wenn der AG den Sachverständigen von der Schweigepflicht entbindet.

§ 12. Urheberrechtsschutz
Die vom AN erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Der AG darf das vom AN erstellte Gutachten einschließlich sämtlicher Berechnungen, Anlagen und sonstiger Einzelheiten nur für die vereinbarten vertragsgemäßen Zwecke verwenden. Eine
darüberhinausgehende Weitergabe des Gutachtens an Dritte, die Vervielfältigung sowie jede andere Art der Verwendung, Textänderung oder -kürzung ist dem AG nur mit vorheriger Zustimmung des AN gestattet. Die Veröffentlichung des Gutachtens ist in jedem Falle nur mit vorheriger Zustimmung des AN zulässig.

§ 13. Anwendbares Recht
Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14. Gerichtsstand / Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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